Drohnen Gesetze in der Schweiz


Vor der Aussage "man braucht eine Bewilligung" oder "isch verbote" bitte weiterlesen.

Bist du falsch informiert?
Hier kannst du etwas lernen.
Viel Spass beim lesen.

Zusammenfassung / das wichtigste

Ohne Bewilligung möglich

Ferngesteuerte Multikopter unter 30 Kilogramm Gesamtgewicht mit direktem Augenkontakt des Piloten
Multikopter auf Modellflugplätzen und als offizielle Teilnehmer an Flugveranstaltungen
Multikopter in der freien Natur und in Wohnquartieren ohne Menschenansammlung (über zwei Dutzend Personen auf engem Raum). Privatsphäre beachten!

Nur mit Bewilligung

Multikopter mit Videobrille gesteuert und ohne zweiten Piloten mit Augenkontakt
Multikopter über 30 Kg Gesamtgewicht
Multikopter im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien, es sei denn, es handle sich um öffentliche Flugveranstaltungen oder um einen Modellflugplatz
Multikopter näher als 5 Kilometer bei einem zivilen oder militärischen Flugplatz. Bewilligungsinstanz ist der Flugplatzleiter oder die Flugsicherung Skyguide.

Kontroverse Themen

Privacy

Für audiovisuelle Aufnahmen mit Multicoptern gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Aufnahmen mit anderen Geräten (Handys etc.).
  • Ton- und/oder Bildaufnahmen können strafrechtlich relevantes Verhalten im Sinne von Art. 179bis ff. StGB darstellen.
  • Ferner sind bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte einzuhalten. Die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten.
  • Für gewerbliche Fotoaufnahmen und Filmdrehbewilligungen siehe Stadtpolizei Zürich, Fachgruppe Temporäre Gewerbenutzungen
  • Weiterführende Informationen zum Datenschutz (EDÖB)
Niemand darf ohne seine Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden, sofern er oder sie auf der Aufnahme erkennbar ist. So braucht es ausdrücklich die Bewilligung des Besitzers, sollte beispielsweise ein Privatgarten überflogen werden oder die Drohne entlang von Fenstern eines Hauses fliegen. Wichtig siehe z.b. Google Street View: man kann technisch erkennbare Personen verpixeln und Videos/Photos trotzdem veröffentlichen.

Quellen und offizielle Links

Zürich / Stadtpolizei